AKTUELLE INFORMATION

NEUE VERORDNUNG AB DEM 21. März 2022

NACH DER BAYERISCHEN INFEKTIONSSCHUTZMASSNAHMENVERORDNUNg gilt die

 

2G  REGEL


ZUTRITT NUR FÜR 

 

GEIMPFTE

und

GENESENE

 

 

 

Ausgenommen von der 2G Regel sind

 

Kinder unter 14 Jahren. Jugendliche ab 14 bis max. 17 Jahren, die regelmäßig und mehrmals wöchentlich in der Schule auf Corona getestet werden (Hier ist ein Schülerausweis zur Vorlage notwendig)

 

 

Gästeinformation

 

Aufgrund der aktuellen Bestimmungen durch die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für unseren Badebetrieb

folgende Änderungen.

 Stand 21.03.2022

 

  • Es gilt die 2G Regelung. Dies bedeutet, dass der Zutritt ins Hallenbad oder unsere Saunalandschaft nur für Geimpfte und Genesene  möglich ist.
  • Folgende Personen sind von der 2G Regelung befreit:
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler ab 14 bis max. 17 Jahren, die regelmäßig in der Schule auf Corona getestet werden. Hier ist ein Schülerausweis zur Vorlage nötig.
  • Kinder unter 14 Jahren
  • Der Zutritt in das Hallenbad ist unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich
  • Für das Hallenbad und die Saunalandschaft werden alle Kartenmöglichkeiten angeboten
  • Der Einlass in das Seebad Starnberg ist derzeit nur über unser Kassenpersonal möglich
  • Es sind die allgemein gültigen Sicherheits- Abstands- und Hygieneregeln in Verbindung mit der 2G Regelung einzuhalten
  • Es gilt die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
  • Sonderveranstaltungen wie z.B. die Lange-Sauna-Nacht oder das Frühschwimmen finden derzeit noch nicht statt
  • Die Dampfbäder und Infrarotkabinen in der Schwimmhalle und im Saunabereich sind geöffnet
  • Rutschen und Sprungtürme können unter Auflagen genutzt werden
  • Wasserspeier, Wasserspiele und Bodendüsen in unserem Hallenbad sind wieder in Betrieb
  • Kleinkinder- und Kinderbecken dürfen nur unter Elternaufsicht genutzt werden
  • Umkleidekabinen, Garderobenschränke, Duschen und sanitäre Anlagen stehen Ihnen in allen Bereichen wieder zur Verfügung
  • Die an die Saunen angrenzenden Ruheräume können wieder genutzt werden, Decken können zur Verfügung gestellt werden
  • Die Ruhegalerie im 2. Obergeschoss steht zur Verfügung
  • Aufgüsse dürfen wieder mit Luftverwirbelung d.h. "Wedeln" stattfinden