Aktuelle Jobs
Aktuelle Information
In Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Saunen und Thermen entfällt nach der neuen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 03. April 2022 die bisher geltende 2G Regelung.
Ein Einlass ist somit unabhängig von Impfung, Genesung oder Testung möglich.
Der Zutritt ins Seebad Starnberg ist nur mit einer Mund-Nasen Bedeckung gestattet.
Die Maskenpflicht im Seebad bleibt also weiterhin bestehen.
Wir bitten Sie dennoch im Interesse Ihrer Gesundheit und der Gesundheit anderer, weiterhin im Zugangsbereich eine Mund Nasen Bedeckung zu tragen und den Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.