CoVID-19
INFORMATIONEN FÜR UNSERE BADEGÄSTE
Die wichtigste Information ist, dass Grippe - und auch die Coronaviren nach derzeitigem Wissensstand nicht über das Badewasser übertragen werden können. Damit besteht im Schwimmbad kein erhöhtes Infektionsrisiko, es gelten dieselben Vorsichtsmaßnahmen, die in allen anderen öffentlichen Gebäuden auch angezeigt sind.
Die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren bestehen in einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene. Husten und Niesen Sie bitte möglichst immer in die Armbeuge und waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich. Duschen Sie bitte vor dem Bad und waschen Sie sich gründlich mit Seife/Duschgel.
Wir werden aus Vorsorgegründen unsere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen verstärken und eine zusätzliche Wischdesinfektion von Handgriffen und Türklinken vornehmen. Falls sich die Ansteckungslage in unserer Stadt ändern sollte, werden wir in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden weitere Maßnahmen ergreifen und Sie darüber informieren.
Gästeinformation
Aufgrund der aktuellen Bestimmungen durch die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für unseren Badebetrieb
folgende Änderungen.
Stand 21.03.2022
- Es gilt die 2G Regelung. Dies bedeutet, dass der Zutritt ins Hallenbad oder unsere Saunalandschaft nur für Geimpfte und Genesene möglich ist.
- Folgende Personen sind von der 2G Regelung befreit:
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler ab 14 bis max. 17 Jahren, die regelmäßig in der Schule auf Corona getestet werden. Hier ist ein Schülerausweis zur Vorlage nötig.
- Kinder unter 14 Jahren
- Der Zutritt in das Hallenbad ist unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich
- Für das Hallenbad und die Saunalandschaft werden alle Kartenmöglichkeiten angeboten
- Der Einlass in das Seebad Starnberg ist derzeit nur über unser Kassenpersonal möglich
- Es sind die allgemein gültigen Sicherheits- Abstands- und Hygieneregeln in Verbindung mit der 2G Regelung einzuhalten
- Es gilt die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
- Sonderveranstaltungen wie z.B. die Lange-Sauna-Nacht oder das Frühschwimmen finden derzeit noch nicht statt
- Die Dampfbäder und Infrarotkabinen in der Schwimmhalle und im Saunabereich sind geöffnet
- Rutschen und Sprungtürme können unter Auflagen genutzt werden
- Wasserspeier, Wasserspiele und Bodendüsen in unserem Hallenbad sind wieder in Betrieb
- Kleinkinder- und Kinderbecken dürfen nur unter Elternaufsicht genutzt werden
- Umkleidekabinen, Garderobenschränke, Duschen und sanitäre Anlagen stehen Ihnen in allen Bereichen wieder zur Verfügung
- Die an die Saunen angrenzenden Ruheräume können wieder genutzt werden, Decken können zur Verfügung gestellt werden
- Die Ruhegalerie im 2. Obergeschoss steht zur Verfügung
- Aufgüsse dürfen wieder mit Luftverwirbelung d.h. "Wedeln" stattfinden